Kieferorthopädische Frühbehandlungen bei Kindern
Nach den geltenden Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen sollte eine kieferorthopädische Behandlung normalerweise nicht vor dem Beginn des Seitenzahnwechsels beginnen.
Damit wird sichergestellt, dass eine kieferorthopädische Therapie wirtschaftlich und ohne zeitliche Verzögerung durchgeführt werden kann.
Bei einigen Kieferanomalien kann es jedoch sinnvoll sein, bereits früher einzugreifen, um eine ungünstige Gebissentwicklung rechtzeitig zu stoppen. Hierzu gehören die Behandlung des Kreuzbisses, des frontal offenen Bisses, der ausgeprägten distalen Bisslage, der Progenie oder eines ausgeprägten Engstandes.